Die privaten Krankenversicherungen haben eine Reihe Tarife, in denen bestimmte Leistungen versichert sind. Daneben gibt es auch Bausteine mit denen der Versicherte seinen individuell gestalteten Versicherungsschutz zusammenstellen kann. Allerdings sind die Prämien für die private Krankenversicherung nicht günstig; wer seinen Beitrag nicht fristgerecht bezahlen kann und so Rückstände anhäuft wird in den Basistarif zurückgestuft bis die Beiträge vollständig ausgeglichen sind.

Der Basistarif ist auch der Tarif, der für diejenigen geschaffen wurde, die nicht zu den Besserverdienenden gehören. Dies geschah aufgrund eines Gesetzes das besagt, dass jeder, in Deutschland lebenden Mensch krankenversichert sein muss.

Warum die Person im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert ist dafür kann es verschiedene Gründe geben. Für den behandelnden Arzt, dem Apotheker und auch dem Krankenhaus ist die Person privat, wenn auch im Basistarif versichert. Trifft das Mitglied mit der Apotheke eine Absprache, in der er ausschließlich das Original-Präparat haben will, kann es zu Problemen kommen insbesondere dann, wenn bereits ein Generika auf dem Markt vorhanden ist. Generika beinhalten in der Regel dieselben Wirkstoffe wie das Original, sind aber bedeutend günstiger. Das liegt daran, dass für diese Produkte keine Kosten wie Forschung, Tests bestehen. Generika wird dann produziert wenn das Original-Medikament aus dem „Patent“ ausgegliedert ist.

Apotheke – Absprache

Ein Mitglied traf mit der Apotheke die o. g. Absprache und erhielt das Original-Medikament. Der Apotheker rechnete dieses auch mit der privaten Krankenversicherung ab und war sehr erstaunt, dass er viel weniger Geld erhielt. Die Versicherung wies darauf hin, dass es bereits eine Generika gibt, das viel kostengünstiger ist und dieses hätte der Apotheker dem Mitglied aushändigen müssen.

Um an das restliche Geld zu kommen verklagte die Apotheke seinen Kunden und zog auch vor Gericht. Das Nachsehen hatte der Apotheker, weil er wusste, dass sein Kunde zwar privat, aber nur im Basistarif versichert war. Aufgrund dieser Kenntnis sei es die Pflicht des Apothekers gewesen seinen Kunden wirtschaftlich aufzuklären. Diese Pflicht hatte der Apotheker verletzt; daher habe sogar der Patient einen Schadenersatzanspruch an den Apotheker in derselben Höhe; beide Forderungen würden so gegeneinander aufgerechnet.

Für diejenigen, die bei der privaten Krankenversicherung im Basistarif versichert sind ist bereits die Vorauszahlung der Medikamente eine finanzielle Herausforderung. Die Kosten für teure Medikamente und die Ersatzleistungen der privaten Krankenversicherungen können hier stark differieren und letztendlich ist der Patient der Verlierer. Wer beispielsweise chronisch krank ist und mit seiner Versicherung bezüglich der Kosten für die Arzneimittel streitet hat jedoch gute Karte. Die Versicherung kann und darf keine Liste von billigeren Medikamenten fordern; hier lohnt es sich zu wehren.