Die Impfung gegen Corona ist aktuell das einzige Mittel um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung habe eine Impfung erhalten, drei Viertel bereits zwei Impfdosen und rund 76 % haben auch die dritte Impfung, die Booster-Impfung erhalten.
Die Impfung ist für die Bevölkerung kostenlos, die Kosten werden in der Regel von den Krankenversicherungen übernommen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat für die Impfstoffe der COVID-19 und deren Verimpfung eine Corona-Virus-Impfverordnung erlassen.
Wer übernimmt die Kosten für die Corona-Impfung?
Für alle Versicherten sind die Schutzimpfungen von der ersten Impfdosis bis zur Booster-Impfung gegen Corona kostenlos. Dies regelt die Impfverordnung vom Bundesgesundheitsamt. Die Impfungen gegen Corona sind staatliche Leistungen, die der Bund finanziert. Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erhalten ihre Impfdosen kostenlos.
Für Arztpraxen bedeutet dies, sie rechnen über die Kassenärztliche Vereinigung auch die Impfkosten für Privatpatienten ab. Die Kassenärztliche Vereinigung erhält, wie vom Bundesgesundheitsministerium mit der Impfverordnung geregelt, vom Bund die Impfkosten erstattet. Die Abrechnung direkt über die private Krankenversicherung ist ausgeschlossen.
Wie einige Medien berichteten soll es vereinzelt vorgekommen sein, dass Patienten bei Ärzten die Impfung bezahlen sollten. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung sondern auch gegen die aktuell geltenden Regeln für die Abrechnung.
Stellt die Arztpraxis für einen bevorzugten Impf-Anspruch einen Nachweis aus wird dieser mit einer Pauschale von 5 € vergütet, für den Postversand erhält der Arzt weitere 0,90 €. Diese Regelung gilt für alle Krankenversicherte unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Grundsätzlich rechnen Arztpraxen die Leistungen, die in Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung stehen mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Das Bundesamt für soziale Sicherung erstattet der Kassenärztlichen Vereinigung die Kosten. Nach der Impfverordnung ist eine Abrechnung den mit Corona in Zusammenhang stehenden ärztlichen Zeugnissen nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte über die private Krankenversicherung möglich.
Anspruch auf Corona-Impfung
Derzeit gibt es noch keine Impfpflicht gegen das Corona-Virus. Anspruch auf diese Schutzimpfung haben, auch wenn diese freiwillig ist, alle in Deutschland lebenden Menschen, die in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Auch für die Menschen, die in Deutschland ihren üblichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz haben besteht der Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung.
Termine für Privatpatienten
Die Terminvergabe durch Impfzentren hat in den verschiedenen Bundesländern verschiedene Verfahren. Dies gilt auch für die Organisation der Impfzentren. In der Regel werden Impftermine telefonisch oder über die Internetseiten vergeben.
Nachdem auch die Arztpraxen impfen können erfolgt die Terminvergabe in eigener Regie entweder online oder per Telefon.
Wer impft?
In den Bundesländern, in denen die Impfzentren geöffnet sind, wird die Corona-Impfung von den mobilen Impfteams durchgeführt.
Die Aufklärung vor der Impfung übernehmen Ärztinnen und Ärzte. Die Impfung selbst übernimmt in der Regel medizinisch ausgebildetes Personal wie bspw. Krankenpfleger. Brauchen die Impfzentren Unterstützung können sie Logistikunternehmen, Hilfsorganisationen oder die Bundeswehr in die Impftermine einbinden.
Mit einbezogen wurden Ärztinnen und Ärzte, die mit den Krankenversicherungen einen Vertrag abgeschlossen haben (Kassenärzte), Betriebsärztinnen, Betriebsärzte sowie niedergelassene Privatärztinnen und -ärzte in die Impfkampagne gegen das Corona-Virus.
Wo bekomme ich Informationen?
Informationen gibt es
- auf dem Internetauftritt „Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung“ vom Bundesgesundheitsministerium.
- Mit „Zusammen gegen Corona“ wurde vom Gesundheitsministerium eine zur Corona-Pandemie spezielle Website eingerichtet.
- „Wie funktioniert impfen“ ist ein Internetauftritt der Stiftung Gesundheitswesen. Auf dieser Website sind in verständlicher Sprache eine Reihe Informationen zum Impfung vorhanden.
Covid-19-Medikament für Versicherte kostenlos
Ärztinnen und Ärzte haben seit Anfang 2022 die Möglichkeit zur Behandlung von Covid-19 das Medikament Molnupiravir zu verschreiben. Die offizielle Zulassung der EMA (Europäischen Arzneimittelhörde) steht noch aus. Deshalb ist hier einiges zu beachten:
- Das Bundesamt für Soziale Sicherung übernimmt die Kosten für das Medikament Molnupiravir. Das gilt sowohl für gesetzlich Krankenversicherte als auch für privat Krankenversicherte.
- Derzeit steht das Medikament nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Deshalb werden aktuell mit Molnupiravir Patientinnen und Patienten behandelt, deren Risiko für schwere Covid-19-Krankheitsverläufe sehr hoch ist. Wer das Medikament bekommt entscheidet der behandelnde Arzt bzw. Ärztin.
- Molnupiravir darf ausschließlich nur beim Großhandel unter Vorlage einer ärztlichen Verschreibung bestellt werden. Die Mediziner müssen vor der Bestellung die Apotheke über das Vorliegen der ärztlichen Verordnung informieren.
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