Die sinnvolle Ergänzung zur Beihilfe
Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, etwa als Beamter oder Referendar, genießt viele Vorteile – darunter auch die sogenannte Beihilfe. Diese staatliche Unterstützung übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten und entlastet damit die Versicherten erheblich. Doch was viele nicht wissen: Die Beihilfe ersetzt nie sämtliche Kosten. Die verbleibenden Anteile müssen selbst getragen werden – sofern keine ergänzende Absicherung vorhanden ist. Genau an dieser Stelle kommt die Beihilfeversicherung ins Spiel. Sie ergänzt die Beihilfe optimal und sorgt dafür, dass Sie im Krankheitsfall nicht auf Restkosten sitzen bleiben.
Die Beihilfeversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Beihilfeberechtigten zugeschnitten. Sie springt genau dort ein, wo die Beihilfe endet, und übernimmt beispielsweise Anteile an Arztrechnungen, Medikamentenkosten oder Krankenhausaufenthalten, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind. Dadurch entsteht ein durchgängiger Versicherungsschutz, der sich individuell gestalten lässt – sowohl in Bezug auf den Leistungsumfang als auch im Hinblick auf die Höhe der Absicherung.
Wieso sollte man eine Beihilfeversicherung abschließen oder einen Wechsel der Krankenversicherung anstreben?
Die Kombination aus Beihilfe und ergänzender privater Absicherung stellt eine effiziente und oft kostengünstige Lösung dar. Besonders für junge Menschen im Vorbereitungsdienst, wie Referendare oder Beamtenanwärter, ist die Beihilfeversicherung bereits mit sehr niedrigen Beiträgen verfügbar. Gleichzeitig profitieren sie von einem hochwertigen Versicherungsschutz, der sich flexibel erweitern oder anpassen lässt – etwa durch Bausteine für Zahnersatz oder stationäre Zusatzleistungen. Auch im späteren Berufsleben bleibt die Beihilfeversicherung ein zuverlässiger Partner.
Auf guenstige-krankenversicherung.de bieten wir Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Angebote zur Beihilfeversicherung direkt miteinander zu vergleichen. Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie schnell den Tarif, der zu Ihrer Situation passt – unabhängig davon, ob Sie Referendar, Beamter auf Probe, verbeamtet auf Lebenszeit oder bereits im Ruhestand sind.
Häufig gestellte Fragen zur Beihilfeversicherung
Was ist eine Beihilfeversicherung?
Die Beihilfeversicherung ist eine private Krankenversicherung, die auf die Bedürfnisse von Beamten, Referendaren und anderen beihilfeberechtigten Personen zugeschnitten ist. Sie übernimmt die Kosten, die nach Abzug der staatlichen Beihilfe noch offenbleiben, und sorgt so für eine vollständige Absicherung im Krankheitsfall.
Wie hoch ist die Beihilfe bei Beamten?
In der Regel erhalten Beamte 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten erstattet. Mit zwei oder mehr Kindern steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent. Für berücksichtigungsfähige Kinder liegt der Satz häufig bei 80 Prozent. Diese Regelungen können je nach Bundesland leicht variieren.
Wann bekommt man 70 Prozent Beihilfe?
Ein Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe besteht meist, wenn der Beamte zwei oder mehr Kinder hat oder sich im Ruhestand befindet. Auch hier unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland leicht, vor allem bei der Anerkennung von Kindern.
Wie funktioniert die private Krankenversicherung für Beamte?
Beamte können sich privat krankenversichern, da sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind. Sie kombinieren dabei ihre Beihilfe mit einer privaten Restkostenversicherung, der sogenannten Beihilfeversicherung. Diese deckt den Teil der Kosten ab, den die Beihilfe nicht übernimmt.
Welche Leistungen sind nicht beihilfefähig?
Nicht alle Leistungen werden von der Beihilfe übernommen. Dazu zählen etwa kosmetische Behandlungen, alternative Heilmethoden ohne wissenschaftliche Anerkennung oder bestimmte Wahlleistungen im Krankenhaus. Eine gute Beihilfeversicherung kann genau diese Lücken schließen.
Sind alle Beamten beihilfeberechtigt?
Grundsätzlich sind Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Richter sowie Pensionäre beihilfeberechtigt. Auch Ehepartner und Kinder können Anspruch auf Beihilfe haben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa hinsichtlich Einkommen oder Familienstatus.
Kann man auf Beihilfe verzichten?
Ein Verzicht auf die Beihilfe ist möglich, wenn man sich freiwillig gesetzlich krankenversichert. Allerdings geht damit der Anspruch auf Beihilfe dauerhaft verloren, auch wenn man später wieder in die private Krankenversicherung wechseln möchte. Meistens ist der Verzicht wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Ist die Beihilfeversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, Beiträge zur Beihilfeversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung angegeben werden. Die genaue Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit hängt vom Einkommen und individuellen Umständen ab.
Gibt es eine Beihilfeversicherung für Angestellte?
Für Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es keine Beihilfe – sie sind gesetzlich versicherungspflichtig. Eine Beihilfeversicherung ist daher nicht notwendig. Es gibt jedoch private Zusatzversicherungen, die für Angestellte sinnvoll sein können.
Ist die Beihilfe eine gesetzliche Krankenkasse?
Nein, die Beihilfe ist keine Krankenkasse, sondern eine staatliche Unterstützungsleistung. Sie übernimmt einen Teil der Gesundheitskosten, ersetzt aber keine vollständige Versicherung. Deshalb ist eine zusätzliche Beihilfeversicherung notwendig.
Beihilfeversicherung trotz Vorerkrankungen – ist das möglich?
Ja, grundsätzlich ist eine Beihilfeversicherung auch bei Vorerkrankungen möglich. Allerdings können Risikozuschläge erhoben oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten Tarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, etwa für junge Beamte oder Referendare.
Was kostet eine Beihilfeversicherung?
Die Beiträge richten sich nach Alter, Beihilfesatz, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang. Günstige Tarife für Referendare starten oft schon bei rund 50 Euro im Monat. Beamte mit höherem Beihilfesatz zahlen entsprechend weniger, da weniger Restkosten abgesichert werden müssen.
Wie funktioniert die Erstattung in der Beihilfeversicherung?
Nach einem Arztbesuch reichen Sie Ihre Rechnung zunächst bei der Beihilfestelle ein. Nach deren Erstattung reichen Sie den verbleibenden Anteil bei Ihrer privaten Versicherung ein. Beide Leistungen zusammen ergeben dann Ihre komplette Kostenerstattung.
Welche Versicherungen bieten eine Beihilfeversicherung an?
Beihilfeversicherungen werden von vielen privaten Krankenversicherern angeboten – zum Beispiel von Debeka, Barmenia, Allianz, HUK-COBURG, Signal Iduna oder der Nürnberger. Die Leistungen und Beiträge unterscheiden sich stark, daher lohnt sich ein Vergleich auf guenstige-krankenversicherung.de.
Beihilfe für pensionierte Beamte
Pensionierte Beamte erhalten in der Regel einen erhöhten Beihilfesatz von bis zu 70 Prozent. Dadurch reduziert sich der notwendige Anteil, den eine Beihilfeversicherung abdecken muss – was sich positiv auf die Beiträge auswirkt.
Beihilfe 70 Prozent ab wann?
Der erhöhte Beihilfesatz von 70 Prozent gilt in der Regel ab Beginn des Ruhestands oder ab dem Moment, in dem zwei Kinder im Haushalt berücksichtigt werden. Die genauen Voraussetzungen legt jedes Bundesland selbst fest.
Wer bekommt Beihilfe?
Beihilfe erhalten Beamte, Referendare, Beamtenanwärter, Richter, Versorgungsempfänger sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Angestellte im öffentlichen Dienst haben keinen Anspruch auf Beihilfe.
Wer zahlt die Beihilfe für Beamte?
Die Beihilfe wird vom jeweiligen Dienstherrn getragen – also je nach Beschäftigungsverhältnis vom Bund, dem Land oder der Kommune. Zuständig ist die jeweilige Beihilfestelle, bei der auch alle Anträge eingereicht werden.
Wie funktioniert Beihilfe?
Bei medizinischen Behandlungen reichen Beamte ihre Rechnungen bei der zuständigen Beihilfestelle ein. Diese prüft die beihilfefähigen Kosten und erstattet einen prozentualen Anteil. Die verbleibenden Kosten übernimmt idealerweise die private Beihilfeversicherung.
Beihilfe Beamte Bayern
Auch in Bayern gilt das Beihilferecht, allerdings mit einigen Besonderheiten – etwa bei der Anerkennung von Wahlleistungen oder Heilpraktikerkosten. Beamte im Freistaat sollten sich über die speziellen Regelungen beim Landesamt für Finanzen informieren.
Private Krankenversicherung Beihilfe Erklärung
Die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung wird als Beihilfeversicherung bezeichnet. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten, die private Versicherung übernimmt den Rest. Diese Kombination sorgt für umfassenden Schutz bei vergleichsweise niedrigen Beiträgen.
Beihilfe Beamte gesetzliche Krankenversicherung
Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern, verlieren dann aber den Anspruch auf Beihilfe. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die gesamte Versorgung – jedoch meist zu höheren Beiträgen als bei der Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung.
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