Kann man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?
Bitte beachten: Wenn man sich von der privaten Krankenversicherung befreien lässt kann oftmals nicht in die gesetzliche KV zurückgekehrt werden, wenn es keinen triftigen Grund gab. Wenn seit Beginn der KV keine Leistungen beansprucht wurden, kann man rückwirkend befreit werden. Ansonsten gilt eine Befreiung immer ab dem ersten des folgenden Monats.
Für die Befreiung gib es den sogenannten „Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht Formular (pdf)“. Wenn Sie das bei Google eingeben, können Sie diesen Antrag kostenlos herunterladen. Für Studierende kann die Befreiung auch ganz einfach online eingereicht werden.
Warum sollte man das überhaupt machen?
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Zum 01.04.2007 wurde eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV für Personen eingeführt, die keine anderen KVS haben. Es gab nur Ausnahmen für Selbsständige Personen. Oder es konnte nachgewiesen werden, das man aus anderen Gründen versicherungsfrei war/ ist.
Auch wenn es früher mal hieß, dass die Befreiung lebenslänglich zählt und es kein Zurück mehr gäbe, ist dies heutzutage nicht mehr der Fall. Die entsprechende Befreiung gilt nämlich nur noch für die derzeitige aktuelle Beschäftigung. Ist dieser Zeitraum vorüber, wird die Befreiung wieder aufgehoben.
In manchen Fällen die eher zur Ausnahme zählen, können Arbeitnehmer einen Antrag stellen und sich damit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Es muss dabei aber nachgewiesen werden, dass das Risiko einer Erkrankung einerseits minimal ist. Und andererseits muss sichergestellt sein, dass in anderer Form im Falle einer Krankheit Abdeckung besteht.
In den meisten Fällen stellen Arbeitnehmer den Antrag wenn ihr Einkommen über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Wird der Arbeitnehmer am Ende der Beschäftigung Arbeitslos, entsteht durch einen sogenannten Arbeitslosengeldbezug eine neue Versicherungspflicht, die die Befreiung aufhebt. Stellt der Arbeitnehmer dann in diesem Fall keinen Antrag auf eine weitere Befreiung, muss er somit von der Privaten KV in die gesetzliche KV wechseln.
Es ist kein fremdes Gefühl. Die Langeweile und der Frust stundenlang im Wartezimmer beim Arzt zu sitzen. Jeder wird vor einem dran genommen obwohl man doch sogar ein paar Minuten vor dem Termin da war. Man erzählt es seinen Freunden und einer von ihnen sagt dann dass es bei ihm immer viel schneller geht. Das liegt dann an der Privaten Versicherung.
Jetzt ist allerdings auch die Frage wer sich überhaupt privat versichern darf?
Hier eine Auflistung:
- Angestellte (mit einem Brutto von über 62.000)
- Selbstständige /Freiberufler (Hauptberuflich)
- Studenten (Wahl zwischen PKV und GKV)
- Beamte (bekommen Beihilfe bei PKV ist die bessere Wahl)
Die private Krankenversicherung bietet einige Vorteile. Kürzere Wartezeiten, Zahnersatz, Heilpraktikermethoden, Zugang zu Spezialisten. Was die gesetzliche KV meistens nicht übernimmt. Grundsätzlich gilt hierbei je mehr und je bessere Leistungen man durch die Private KV möchte, desto teurer wird diese. Wie hoch die Beiträge ausfallen liegt an den unterschiedlichen Tarifen, zwischen denen man auswählen kann.
Dies reicht vom Basistarif zum Rundumpaket.
Heute wird der Unterschied zwischen dem Basis- und dem Standardtarif beleuchtet.
Für alle Tarife gelten Zugangsvoraussetzungen die bei einem Wechsel sehr streng geprüft werden.
Basistarif
Der Basistarif schneidet etwas besser ab als die gesetzliche Krankenversicherung, orientiert sich aber ebenso wie der Standardtarif am selben Spektrum der GKV. Dieser ist allerdings auch etwas teurer.
Der Basistarif wurde 2009 zusätzlich eingeführt. Beide Tarife wurden eingeführt, falls der Versicherte sich die Kosten der PKV nicht mehr leisten kann aufgrund von finanzieller Schwierigkeiten.
Der Basistarif hilft vor allem für Leute denen ein interner Wechsel nicht viel bringt und die auch nicht in die GKV wechseln können.
Voraussetzungen für den Basistarif:
- Alter von mindestens 55 Jahren
- gesetzliche Rente beziehend
- Beamtenpensionierung
- Beiträge nachweislich nicht mehr bezahlt werden können
Standardtarif
Der Standardtarif ist wesentlich günstiger im Gegensatz zum Basistarif. Die Kriterien um zu Der Krankenversicherungswechsel wird dafür aber auch strenger gehandhabt.
In den Standardtarif kann nur gewechselt werden, wenn man vor 2009 bereits ein Mitglied einer PKV war und minimum 10 Jahre versichert ist.
Voraussetzungen für den Standardtarif:
- Alter von mindestens 65 Jahren
- jährliches Brutto Einkommen unter 58.000 Stand 2022
- Einkommen liegt unter der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze
Notlagentarif
Der Notlagen Tarif gilt ausschließlich für Leute die bereits Beitragsschulden bei ihrer KV gemacht haben. Dieser Tarif ist nicht frei wählbar. Er kommt zum Einsatz wenn die Versicherung dies als eine Art befristete Notlösung beschließt. Dieser Tarif unterliegt strengen Vereinbarungen.
Es gibt eine sehr geringe Versicherungsprämie, diese soll den Betroffenen helfen die Beitragsschulden und Mahngebühren schnell wieder abzubauen. Ist man wieder Schuldenfrei geht es automatisch in den ursprünglichen Tarif zurück.
Einmal privat versichert immer privat versichert?
Ein Krankenversicherung Wechsel wird meistens als unmöglich betitelt. Es gibt immer jemanden der einen kennt, der nie wieder einen Wechsel durchführen konnte. Durchatmen. Diese Aussage ist falsch. Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Zum einen braucht man natürlich auch einen Grund um in eine günstige Krankenversicherung zu wechseln. Und da hätten wir schon den ersten. Auch wenn die Leistungen nicht zufriedenstellend waren und oder sollen sogar erhöht werden. Ein weiterer Grund ist die Arbeitslosigkeit.
Am wichtigsten ist auch ein Krankenversicherungsvergleich um einen Wechsel eventuell sogar vorzubeugen.
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