Falls Sie arbeitslos werden, melden Sie sich sofort bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Krankenversicherungsbeiträge werden von dort übernommen. Private Versicherte profitieren ebenfalls von dieser Gesetzgebung.

Was muss der Versicherte tun?

Arbeitslose werden, wenn sie privat versichert sind, meist in den Basis-Tarif gestuft. Die Agentur für Arbeit übernimmt lediglich den Beitrag, der in der GKV berechnet würde. Hier ist die kleine Anwartschaftsversicherung durchaus eine vernünftige Lösung.

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung, um die Leistungen während der Arbeitslosenphase und der Suchphase nach einem neuen Arbeitsplatz zu gewähren. Arbeitslose müssen keinesfalls die Beiträge selbst bezahlen. Wenn Sie privat versichert sind, ist häufig der Wechsel in die GKV nicht zu umgehen.

Die Ausnahme ist, wer mindestens fünf Jahre privat versichert war bzw. älter als 55 Jahre ist, bleibt privat versichert. Allerdings besteht hier die Notwendigkeit, in den Basis-Tarif zu wechseln. Die vorübergehende Arbeitslosigkeit wird problemlos gehandhabt, für die Zeitspanne der Arbeitslosigkeit übernimmt die Bundesagentur die Beitragszahlung in der GKV. Wer privat versichert ist, wechselt zumindest in den Basis-Tarif. Bis zu 117 Euro monatlich übernimmt die Bundesagentur für den privat Versicherten. Wenn der Beitrag höher ist, muss der Arbeitslose selbst zahlen. Somit ist es sinnvoll, zur GKV zu wechseln. In jedem Fall ist das Einkommen deutlich niedriger, sodass die private Versicherung oft auch nicht im Basis-Tarif bezahlbar ist.

Bei Arbeitslosigkeit sind Sie verpflichtet, die Krankenversicherung über den aktuellen Status zu informieren. Beim Bezug von ALG I geschieht der Wechsel problemlos von der PKV zur GKV. Wie bereits erläutert, der ältere Versicherungsnehmer kann nicht ohne Weiteres zur GKV wechseln. Hier ist mit der Bundesagentur zu klären, wie die Beiträge gezahlt werden können.

Es ist jedoch zu bedenken, dass die GKV die Familienmitglieder kostenlos versichert. Wenn Sie arbeitslos sind, werden Sie kaum die Möglichkeit haben, Ihre Familie in der PKV zu lassen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Versicherung bei der GKV sinnvoll.

Die Beiträge der Krankenversicherung werden von der Agentur übernommen, auch wenn Sie sich in einer Sperrzeit befinden. Das ist der Fall, wenn Sie selbst gekündigt haben. Die Agentur überprüft die Möglichkeiten, um auch im ersten Monat der Sperrzeit den Versicherungsschutz zu gewährleisten:

Ehegatten in der Familienversicherung

Besteht die Möglichkeit der Familienversicherung durch den Ehegatten oder Lebenspartner? Bei jüngeren Personen können das durchaus auch die Eltern sein. Der Anspruch auf die Übernahme der Beiträge ist abhängig von der unverzüglichen Meldung beim Arbeitsamt. Hier gibt es keine Ausreden, die Meldung muss zeitnah geschehen. Der Arbeitslose nimmt diese Meldung persönlich vor. Andernfalls entstehen Lücken in puncto des Arbeitslosengeldes und der Beitragszahlungen für die Krankenversicherungen.

Kurz zusammengefasst:

Privat Versicherte bekommen lediglich einen Teil der Kosten. In einigen Fällen ist der Wechsel in eine GKV nicht möglich.

Während der Sperrzeit werden ab dem zweiten Monat zumindest die Krankenkassenbeiträge von der Agentur übernommen.

Arbeitslos und gesetzliche Krankenversicherung:

Hier bleibt eigentlich alles so wie es war. Die Agentur übernimmt die Beiträge.

Arbeitslos und private Krankenversicherung:

Wenn Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben und mindestens fünf Jahre privat versichert waren, ist der Wechsel zur GKV nicht möglich. Andernfalls ist der Wechsel möglich und sinnvoll.

Wenn Sie selbst kündigen, müssen Sie mit einer Sperrfrist rechnen, die mit drei Monaten recht lang ist. Die Krankenversicherung wird ab dem zweiten Monat der Sperrfrist von der Agentur übernommen. Es ist optimal, wenn Sie sich beitragsfrei beim Ehegatten oder Lebenspartner bei der GKV versichern können.

Der Basis-Tarif ist eine Alternative. Viele Verbraucher sind geneigt, sich in der GKV zu versichern, um Zusatzbehandlungen beim Zahnarzt beispielsweise mit einer Zusatzversicherung durchführen zu lassen. Pauschal kann nicht gesagt werden die GKV oder die PKV ist besser, es kommt jeweils auf die Lebenssituation des Versicherten an. Wer über ein gutes Einkommen verfügt, ist selbstverständlich mit der privaten Krankenversicherung zufrieden, die zusätzlichen Leistungen sind durchaus erwähnenswert. Der Versicherte in der GKV bekommt jedoch was er benötigt, wenn auch nicht mit zusätzlichen komfortablen Sonderleistungen.