Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für privat Krankenversicherte gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser Zuschuss ist für Arbeitgeber verpflichtend und hängt nicht von der Größe des Unternehmens, seiner Anzahl an Mitarbeitern und vom Umsatz ab. Der Höchstbetrag für den Zuschuss beträgt aktuell 385 €. Wer mit einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung liebäugelt sollte sich rechtzeitig mit Chef über den Zuschuss auseinandersetzen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn es um die Frage geht, ob der Zuschuss auch für Angehörige bezahlt wird.
Der Arbeitgeberzuschuss für Angestellte ist lediglich eine Formsache. Maximal beträgt der Zuschuss etwa 385 € monatlich (Stand: 2022). Auf diesen Zuschuss haben auch Ehe-/Lebenspartner/innen und Kinder des Angestellten. Bei der Einkommenssteuererklärung werden durch den Zuschuss vom Arbeitgeber die zu berücksichtigten Beiträge verringert.
Voraussetzungen
Für den Zuschuss vom Arbeitgeber für privatkrankenversicherte Mitarbeiter gelten einigen Voraussetzungen. In der Regel erfüllen sich diese Voraussetzungen beim Wechsel in die private Krankenversicherung automatisch.
Die Bedingungen sind:
- Im Angebot vom Krankenversicherungsunternehmen müssen auch Leistungen sein, die das SGB V regelt. Diese Bedingungen werden von allen deutschen Versicherungsunternehmen erfüllt.
- Beinhalten sollte der Vertrag mit der privaten Krankenversicherung Leistungen für zahnärztliche Behandlungen sowie ambulante und stationäre Behandlungen und Krankentagegeld.
- Altersrückstellungen sind im Beitrag für die private Krankenversicherung zu berücksichtigen.
Der Vertrag mit der privaten Krankenversicherung beinhaltet den festgelegten monatlichen Beitrag. Die Berechnung des Beitrags erfolgt nach den üblichen versicherungsmathematischen Grundsätzen.
PKV-Nachweis
Für den Arbeitgeberzuschuss brauchen Arbeitnehmer die „Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses“, die sie von der privaten Krankenversicherung anfordern müssen. Der PKV-Nachweis muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden, denn daraus wird die Höhe des Zuschusses berechnet.
Höhe des Arbeitgeberzuschusses 2022
Die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt für das Jahr 2022 monatlich maximal 384,50 €.
Berechnet wird der Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung in der Form, als wäre der Mitarbeiter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit je 50 %.
Die Beitragsbemessungsgrenze wie auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenversicherungen erheben werden jährlich erhöht. Erhöhen sich diese beiden Komponenten wird auch der Arbeitgeberzuschuss zu privaten Krankenversicherung erhöht.
Welche Faktoren die Berechnung für den Arbeitgeberzuschuss für das Jahr 2022 beinhaltet sehen Sie nachstehend:
- Mit einem Bruttogehalt von etwa 5.400 € liegt ein Angestellter über die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die 5.362,50 € beträt. Er kann in die private Krankenversicherung wechseln.
- Die gesetzlichen Krankenversicherungen hatten im Jahr 2021 einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % sowie einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 %. Daraus errechnet sich ein Beitragssatz von 15,9 %.
- Arbeitgeber beteiligen sich mit 7,95 % an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Basis für den Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen berechnen den Beitrag nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ist 4.837,50 €, davon 7,95 % ergibt einen Zuschuss von 384,50 €.
Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung gibt es dieselbe Regelung wie beim Beitrag für die Krankenversicherung. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt mit Stand 2022 maximal 73,77 €.
Zuschuss für Angehörige
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehe-/Lebenspartner/innen und Kinder kostenlos versichert. Bei der privaten Krankenversicherung braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
Wenn
- der maximale Zuschuss vom Arbeitnehmer nicht ausgeschöpft ist und
- die Angehörigen erfüllen die Kriterien, die sie für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse brauchen.
Steuererklärung
Der Zuschuss vom Arbeitgeber für die private Krankenversicherung ist in Deutschland steuerfrei. Das Finanzamt zieht diesen Zuschuss voll und ganz von den Beiträgen ab, die berücksichtigungsfähig sind.
Gehen die Zuschüsse vom Arbeitgeber über die Höchstgrenze, die bei 368 € liegt, hinaus, sind die über der Höchstgrenze liegenden Beiträge steuerpflichtig. Bei der Steuererklärung sind diese Mehrzahlungen (freiwilligen Zuzahlungen) als geldwerter Vorteil zu werten.
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