Krankenversicherung Wechsel

PKV WechselMan ist auf ein besseres Angebot gestoßen? Es herrscht Unzufriedenheit mit der jetzigen Krankenversicherung? Oder haben sich die beruflichen Umstände geändert, so dass man genötigt ist die Krankenversicherung zu ändern? Für einen Krankenversicherungswechsel können zahlreiche Gründe sprechen und bereits seit 1996 steht es jedem Versicherungsnehmer frei sich eine Krankenkasse auszuwählen. Während die gesetzlichen Krankenkassen keinen Mitgliedsantrag ablehnen dürfen, dürfen die privaten Krankenversicherungen verschiedene Voraussetzungen verlangen. Eine PKV kann und darf Mitgliedsanträge ablehnen.

Der Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen

Der Wechsel zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen gestaltet sich unkompliziert und problemlos. Wer sich einmal für eine GKV entschieden hat, unterschreibt keine lebenslange Mitgliedschaft. Es besteht lediglich eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von 18 Monaten. Danach kann ein Wechsel jederzeit erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sollte nach Ablauf der Mitgliedschaft noch keine neue Pflichtversicherung bestehen, bleibt die bisherige Krankenversicherung zuständig.

Aber auch hier kann ein Sonderkündigungsrecht greifen. Sofern die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt kann der Versicherungsnehmer innerhalb der nächsten 2 Monate kündigen, selbst wenn noch keine 18-monatige Mitgliedschaft besteht. Allerdings besteht dieses Sonderkündigungsecht nicht bei Wahltarifen, welche auch Krankengeld beinhalten. Die jeweilige Krankenkasse ist 3 Jahre lang an den Beitrag gebunden. Im Anschluss dürfen diese durch den Anbieter angepasst werden. Wahltarife ohne Krankengeld sind von dieser Ausnahme nicht betroffen. Der Wechsel kann zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen erfolgen, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Es ist darauf zu achten, dass sich die gewählte Krankenkasse im selben Bundesland wie der Arbeitsplatz oder der Wohnort des Versicherungsnehmers befinden. Ein Krankenversicherung Wechsel muss gut durchdacht sein.

Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Versicherung

Die Vorgehensweise eines Wechsels von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten gleicht der für den Krankenversicherung Wechsel zwischen einzelnen gesetzlichen Krankenkassen.

Dennoch existieren diverse Unterschiede. Um einer privaten Krankenversicherung beitreten zu können müssen allen voran die Voraussetzungen erfüllt werden. Des Weiteren darf die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse erst ausgesprochen werden, wenn die Prüfung der Gesundheitsfragen bei der privaten Krankenkasse durchgeführt wurde. Der Grund für diese Voraussetzung liegt darin begründet, dass weiterhin ein Versicherungsschutz besteht, sollte die private Krankenversicherung den Aufnahmeantrag ablehnen.

Von der privaten Krankenversicherung zurück zur gesetzlichen Absicherung

Die Rückkehr von einer privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen ist oftmals äußerst schwierig oder sogar unmöglich. Die verschiedenen Voraussetzungen, die eine Rückkehr ermöglichen könnten, hängen maßgeblich von Faktoren wie Alter und Berufsgruppe ab. Zudem ist die Rückkehr nicht immer empfehlenswert, da die gesetzliche Krankenkasse ihre Beiträge abhängig von Einkommen macht und lediglich die Grundversorgung gewährleistet. Wer dennoch einen Krankenversicherung Wechsel anstrebt sollte sich im Vorfeld eingehend von Experten beraten lassen, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht immer klar formuliert sind. Des Weiteren ist es dringend zu empfehlen sämtliche Szenarien durchzuspielen bevor man in eine private Krankenversicherung wechselt.

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Krankenkasse wechseln – wann ist es möglich?

Der Wechsel der Krankenkasse ist ein heikles Thema. Im Rahmen der Kündigung und der Antragstellung für eine neue Mitgliedschaft gibt es immer wieder zahlreiche Beschwerden von Versicherten. Die Mitglieder bemängeln die fehlende Unterstützung und ebenfalls die transparente und lückenlose Aufklärung über ihre Rechte. Auf dem Weg, die Krankenkasse zu wechseln, scheint es eine Reihe von Hürden und Fallen zu geben. Dieser Artikel erklärt in vollem Umfang, wann die Krankenkasse gewechselt werden kann und welche Möglichkeiten und Rechte jedem Mitglied zur Verfügung stehen, um problemlos die Krankenkasse zu wechseln.

Aus welchem Grund und wann darf gewechselt werden

Wer mit den Leistungen der eigenen Krankenversicherung nicht zufrieden ist oder sich mit der Krankenkasse nicht wohlfühlt, der hat einen plausiblen Beweggrund für einen Wechsel. Möchte ein Versicherter aus diesem Grund seine Krankenkasse verlassen, gilt der Grundsatz der achtzehnmonatigen Mindestversicherungslaufzeit. Deshalb ist der Wechsel nur möglich, wenn die achtzehn Monate verstrichen sind. Mit dem Ablauf der Mindestbindung kann die Versicherung zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Somit beträgt die Kündigungsfrist bei der Krankenversicherung zwei Monate. Wird zum Beispiel am 27.08. des laufenden Jahres gekündigt, erfolgt die Einstellung des Versicherungsverhältnisses zum 31.10. desgleichen Kalenderjahres. Der 01.12. ist daher das Datum, an dem ein neuer Vertrag mit einer anderen Krankenversicherung beginnen kann.

Wahltarif

Für Mitglieder mit einem Wahltarif gibt es eine Sonderregelung. Wenn der Versicherte den Wahltarif bei seiner Krankenkasse gewählt hat, gelten für ihn individuelle Kündigungsfristen. Er hat nicht die Möglichkeit, schon nach achtzehn Monaten die Krankenkasse zu wechseln. Beim Wahltarif beläuft sich die Mindestbindung auf über 3 Jahre. Erst mit der Beendigung dieser Vertragslaufzeit kann die Krankenkasse gekündigt und gewechselt werden.

Zusatzbeitrag

Wird ab dem Beginn der Vertragslaufzeit eine Änderung der Zusatzbeiträge oder eine Absenkung der Prämien vorgenommen, greif für jeden Versicherten das Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann hiermit außerordentlich zum Zeitpunkt der Prämienabsenkung oder mit der Fälligkeit des erhöhten Zusatzbeitrages gekündigt werden. Diese Regelung gilt auch für Mitglieder mit dem Wahltarif. Das Sonderkündigungsrecht können nur Versicherte mit dem Wahltarif Krankenversicherung nicht nutzen. In diesem Fall muss die vereinbarte Mindestbindung eingehalten werden.

Kann die Krankenkasse frei gewählt werden

Die Krankenkasse kann frei und nach eigenem Ermessen gewählt werden. Dabei muss nur darauf geachtet werden, dass es sich bei der Wunschkasse nicht um eine Betriebskrankenkasse handelt, die nur für Arbeitnehmer des zugehörigen Unternehmens zugänglich ist. Ebenfalls gibt es einige Krankenversicherungen, die nur innerhalb einer bestimmten Region oder in Bezug auf einen bestimmten Ort abgeschlossen werden können. Besteht jedoch bereits ein Versicherungsverhältnis mit einer dieser Krankenkassen, kann der Vertrag auch bei einem Orts- oder Betriebswechsel aufrechterhalten werden. Zurzeit gibt es über 154 Krankenkassen zur Auswahl.

Die richtige Wahl der neuen Krankenkasse

Bei der Wahl der Krankenkasse handelt es sich in erster Linie um eine persönliche und individuelle Entscheidung. Zudem sollte man wissen, welche Leistungen die Krankenkasse mitbringen soll. Es ist also wichtig, bestimmte Fragen vor der Vertragsunterzeichnung zu klären. Die folgenden Punkte bieten eine kleine Hilfestellung, um die elementaren Eckpunkte herauszuarbeiten.

Welche Fragen sollten gestellt und geklärt werden

  1. Welche Zusatzleistungen bietet die Krankenkasse an? Das könnte eine Zahnreinigung, eine Versorgung nach dem Aufenthalt im Krankenhaus oder auch eine Kostenübernahme von Naturheilmittel sein.
  2. Hat die Krankenkasse Bonusprogramme für eine gesundheitsfördernde Lebensweise und ist es möglich, eine Finanzierung für bestimmte Gesundheitskurse zu bekommen?
  3. Welche Vorsorgemaßnahmen bietet die gewünschte Krankenkasse an? Welche Versorgungsformen gibt es, um eine bestimmte Krankheit zu bewältigen?
  4. Unterstützt die Krankenkasse bei der Terminierung von Fachärzten?
  5. Können über Wahltarife besondere Leistungen bezogen werden? Gibt es ein Programm, das von einer Zuzahlung oder der Praxisgebühr befreit.
  6. Gibt es einen ortsansässigen Ansprechpartner oder ist die Krankenkasse nur telefonisch erreichbar?
  7. Wie schnell erfolgt die Bearbeitung der Anträge? Hilft die Krankenkasse bei der Durchsetzung von Behandlungsfehleransprüchen?
  8. Welche Erfahrungen gibt es mit der Krankenkasse? Ob und wie wird der Zusatzbeitrag erhöht?

Mit der Abarbeitung dieser Punkte bekommt jeder einen umfangreichen Einblick in die Leistungen und der Arbeitsweise der Krankenkasse und kann auf dieser Basis die richtige Auswahl treffen.

Krankenkassenwechsel während des Bezuges von Arbeitslosengeld II

Ein Mitglied, das seine Krankenkasse wechseln möchte und zu diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld II oder eine andere Art von Sozialgeld bezieht, muss insbesondere auf die Regelung des Zusatzbeitrages achten. Es besteht die Möglichkeit, dass der Differenzbetrag zwischen dem durchschnittlichen Zusatzbetrag und dem Zusatzbeitrag von den monatlichen Sozialleistungen entrichtet werden muss. Vor dem Wechsel sollte diese Information dringend eingeholt werden, um eine unerwartete finanzielle Belastung zu verhindern.

Der Sonderfall

Es gibt einen Sonderfall, der den Wechsel einer Krankenkasse notwendig macht. Gemeint ist hier die Schließung einer insolventen Krankenkasse. In dem Moment, wo die Schließung der Krankenkasse vom Bundesversicherungsamt oder dem Landesversicherungsamt bekannt gegeben wird, beginnt die Wechselfrist. Ab der offiziellen Schließung der Krankenkasse beträgt die Dauer der Wechselfrist vierzehn Tage. Während dieser Zeit muss jedes Mitglied in eine neue Krankenkasse wechseln. Erfolgt keine eigenständige Bemühung um eine neue Krankenkasse, übernimmt der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung die Anmeldung bei irgendeiner Krankenkasse. In diesem Fall verwirkt man die Möglichkeit, eine Krankenkasse zu wählen, die den eigenen Leistungsvorstellungen entspricht.

Tipp: Die Wechselfrist ist erheblich länger, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist. Die Dauer beträgt drei Monate. Wird diese Frist jedoch nicht eingehalten, kann es passieren, dass nur noch der Abschluss einer Privatversicherung möglich ist.

Gesetzliche Regelungen

Genau nachlesen, kann man die gesetzlichen Regelungen zum Wechsel innerhalb der Krankenkasse im § 175 SBG V (Fünften Buches des Sozialgesetzbuches). Dieser Absatz besagt, dass keine Krankenkasse eine Mitgliedschaft ablehnen darf. Jede Krankenkasse muss somit das Wahlrecht des jeweiligen Bürgers akzeptieren. Ein Wahlrecht steht jedem mit der Vollendung des 15. Lebensjahres zu. Des Weiteren muss die Krankenkasse sofort nach der Antragstellung eine Mitgliedsbescheinigung bereitstellen. Dieser kann nur widersprochen werden, wenn die Kündigungsbestätigung der vorherigen Krankenkasse nicht vorliegt. Kündigt ein Mitglied fristgerecht, muss die Krankenkasse spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsbestätigung aushändigen. Ebenfalls ist die Krankenkasse im Falle der Beitragserhöhung, Prämiensenkung oder der Einführung eines Zusatzbeitrages dazu verpflichtet, ihre Mitglieder zu informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Versäumt die Krankenkasse diese Hinweispflicht, entfällt für das Mitglied automatisch die Fälligkeit der zusätzlichen Geldleistungen, bis die Mitteilung nachgeholt wird. Ebenfalls verlängert sich die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts bis zum Zeitpunkt der offiziellen Bekanntgabe.

Krankenversicherungswechsel gut überlegen

Seit 1996 steht jedem Versicherten die freie Krankenkassenwahl zu. Gesetzliche Krankenkassen dürfen keinen Mitgliedsantrag ablehnen, für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Sie dürfen auch Anträge ablehnen.

Der Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen

Wer gesetzlich pflichtversichert ist, ist nicht gezwungenermaßen auch dazu verpflichtet in ein und derselben GKV Mitglied zu bleiben.
Prinzipiell ist ein Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen nach 18 Monaten Mitgliedschaft jederzeit möglich. Die Kündigung hat 2 Monate vor Monatsende, zu dem gekündigt werden soll, schriftlich zu erfolgen. Besteht im Anschluss nicht sofort eine neue Pflichtversicherung bleibt die bisherige Krankenkasse zuständig. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Innerhalb der nächsten 2 Monate nach Erhebung kann die Krankenkasse gewechselt werden, auch wenn man noch keine 18 Monate Mitglied ist.
Anders verhält es sich mit einem Wahltarif, welches Krankengeld beinhaltet. Hier sind die Krankenkassen lediglich 3 Jahre an den Beitrag gebunden. Danach dürfen diese von Seiten der Kasse verändert werden. Alle anderen Wahltarife haben das Sonderkündigungsrecht.
Zur Auswahl stehen dabei alle gesetzlichen Krankenkassen, welche sich der Allgemeinheit geöffnet haben. Wichtig ist, dass die allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK), Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse oder die Innungskrankenkasse sich im selben Bundesland befinden wie der Wohnort oder der Arbeitsplatz.

Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten

Wer von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einem privaten Anbieter wechseln möchte, muss prinzipiell den gleichen Schritten folgen wie der Wechsel von einer GKV zu einer anderen. Die Unterschiede liegen darin, dass 1. die Voraussetzungen für den Beitritt in eine PKV erfüllt sein müssen und 2. erst die Prüfung der Gesundheitsfragen abgewartet werden muss bevor man die GKV kündigen kann. Bei letzterem ist dann dennoch eine Absicherung gewährleistet, sollte die PKV den Aufnahmeantrag ablehnen.

Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Von einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln stellt sich oftmals als schwierig oder gar unmöglich heraus. Die Voraussetzungen für eine Rückkehr unterscheiden sich erheblich je nach Alter und Berufsgruppe. Als absolute Altersgrenze wird oftmals das erreichte 55. Lebensjahr genannt. Häufig ist der Wechsel auch nicht unbedingt empfehlenswert. Es ist zu beachten, dass die GKV ihre Beiträge nach der Einkommenshöhe festlegt und lediglich Grundleistungen ihren Mitgliedern bietet. Die genauen gesetzlichen Voraussetzungen für den Rückwechsel sind oftmals unklar. Daher sollte die individuelle Situation mit einem Experten besprochen und die Möglichkeiten erörtert werden.
Ebenso sollte man im Vorfeld gründlich alle Eventualitäten durchspielen bevor man in die PKV wechselt.

Wann lohnt es sich von einer privaten zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln?

Ob es sich lohnt, von einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu einer anderen PKV zu wechseln, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  1. Versicherungsleistungen: Vergleichen Sie die Leistungen Ihrer aktuellen PKV mit denen anderer PKV. Wenn Sie beispielsweise derzeit eine Basisversicherung haben und weitere Leistungen benötigen, kann ein Wechsel zu einer PKV mit umfangreicheren Leistungen sinnvoll sein.
  2. Beiträge: Überprüfen Sie, ob Ihre aktuellen Beiträge angemessen sind oder ob Sie bei einer anderen PKV möglicherweise günstigere Beiträge erhalten könnten. Hierbei sollten Sie jedoch nicht nur auf den aktuellen Beitrag achten, sondern auch auf die zukünftigen Beitragsentwicklungen.
  3. Alter und Gesundheitszustand: Je älter Sie sind, desto höher werden in der Regel die Beiträge zur PKV. Wenn Sie also älter werden oder bereits gesundheitliche Probleme haben, kann ein Wechsel zu einer anderen PKV schwierig und teuer sein.
  4. Service und Kundenzufriedenheit: Informieren Sie sich auch über den Service und die Kundenzufriedenheit der PKV. Es ist wichtig, dass Sie eine PKV wählen, bei der Sie sich gut aufgehoben fühlen und die im Schadensfall schnell und zuverlässig handelt.
  5. Persönliche Umstände: Letztendlich hängt die Entscheidung, ob sich ein Wechsel zu einer anderen PKV lohnt, von Ihren individuellen Umständen ab. Wenn Sie zum Beispiel bald ins Ausland ziehen oder Ihre familiäre Situation sich ändert, kann dies Auswirkungen auf Ihre PKV haben.

Insgesamt sollten Sie sich gut überlegen, ob ein Wechsel zu einer anderen PKV tatsächlich sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind. Es kann auch hilfreich sein, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen.