Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Frage, welche Möglichkeiten Steuern sparen, stellt sich spätestens jetzt. Wer Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist, hat gute Chancen Steuern zu sparen, indem das Mitglied die Basisbeträge für die Krankenversicherung im Voraus bezahlt. Die Grenzen und die Höhe der Vorauszahlung lässt der Gesetzgeber offen.

Beiträge bezahlen

Die Versicherungsgesellschaften versenden an ihre Mitglieder Bescheinigungen über die bezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auf diesen Bescheinigungen ist auch der Basisbeitrag angegeben. Die steuerfreien Zuschüsse, welche Arbeitgeber bezahlen, bleiben in Bezug auf die Höchstgrenze der Bemessung außer Acht. Eine Vorauszahlung ist für maximal 30 Monatsbeiträge gestattet. Bei der Form der Vorauszahlung haben Mitglieder der PKV, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind, zwei Möglichkeiten. Sie können sie Ihre Vorauszahlung einschließlich des Zuschusses des Arbeitgebers leisten. Diese Vorauszahlung wirkt sich in dem Jahr steuermindernd aus, in welchem sie erfolgte. Da der Arbeitgeber auch in den Folgejahren den Zuschuss für die private Krankenversicherung bezahlt, muss der Versicherte den Arbeitgeberzuschuss in den folgenden Steuererklärungen versteuern.

Steuererklärung und absetzen der PKV Beiträge

Die andere Variante ist, das Mitglied der privaten Krankenversicherung bezahlt nur die Basisbeiträge im Voraus ohne den Arbeitgeberzuschuss. Wählt das Mitglied diese Variante, bleibt auch in nächsten folgenden Steuererklärungen der Arbeitgeberanteil steuerfrei.
Steuerlich wirken sich beide Varianten aus, allerdings nur, wenn das Mitglied die Vorauszahlung für die Beiträge im laufenden Jahr bezahlt. Stichtag ist der 31. Dezember 2015; an diesem Tag muss die Beitragsvorauszahlung beim Krankenversicherer auf dem Konto angekommen sein.
Die Bescheinigung, welche der private Krankenversicherer seinem Mitglied zukommen lässt, beinhaltet die Höhe des Basisbeitrags für das laufende Jahr. Für das kommende Jahr stehen Beitragserhöhungen an, die auch den Basisbeitrag betreffen. Wer eine Vorauszahlung leisten will, sollte sich mit seinem Versicherer in Verbindung setzen, um den im kommenden Jahr aktuellen Basisbeitrag zu erfahren. In einigen Schreiben, welche die Beitragserhöhung ankündigten, sind diese Daten enthalten.

Vorauszahlung

Mitglieder, die eine Vorauszahlung an ihre private Krankenversicherung leisten wollen, sind gut beraten, sich im Vorfeld mit ihrem Steuerberater zu beraten, welche Form der Vorauszahlung für sie persönlich infrage kommt und bei welcher sie Steuern sparen, auch wenn sie den Arbeitgeberzuschuss mit dem Basisbeitrag an die Versicherung im Voraus bezahlen.

Zeit drängt

Die Zeit drängt und wer in diesem Jahr noch eine Vorauszahlung leisten will, sollte sich schnellstens über die geeignete Form informieren. Die Frage, in wie weit diese Steuerersparnis für Selbstständige infrage kommt und wie sie sich auswirkt, sollten Selbstständige und Freiberufler zeitnah mit ihrem Steuerberater klären.