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GKV-Spitzenverband: Die Stimme aller gesetzlichen deutschen Krankenversicherungen
Der GKV-Spitzenverband (GKV = Gesetzlichen Krankenversicherung) ist der deutsche Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Im GKV-Spitzenverband sind alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Deutschlands organisiert, die 90% aller Bundesbürger kranken- und pflegeversichern. Was macht der GKV-Spitzenverband genau?
Rund 70 Millionen Deutsche sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Mitversichert sind ungefähr 18,9 Millionen beitragsfreie Familienangehörige. Daneben gibt es 8,6 Millionen Menchen, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind. Der GKV-Spitzenverband vertritt aber lediglich die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Unter dem Motto "Verantwortung für die Gesundheitsversorgung" sieht sich der GKV-Spitzenverband als Vetretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene.
Der GKV Spitzenverband möchte die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber Politikern und Leistungserbringern (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser) vertreten. Die Interessen der Versicherten werden vom GKV Spitzenverband natürlich nur indirekt vertreten. Es geht in erster Linie um die Unternehmen, die eben Kranken- und Pflegeversicherungen anbieten. Laut Selbstäussage sind die gesetzlich übertragenden Aufgaben vielfältig. Das sind z.B. Verhandlungen über die Verträge und Vergütungsvereinbarungen für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung, die Datenbereitstellung für den Riskikostrukturausgleich und vieles mehr.
Alles, was nicht einheitlich und bundesweit organisiert und beschlossen werden kann, sind die einzelnen GKVs selbst verantwortlich. Dazu gehören Leistungen und Services, die die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen untereinander unterscheiden könnten. Entscheidungen, die der GKV-Spitzenverband fällt, müssen von allen GKVs übernommen werden. Damit hat der GKV-Spitzenverband eine recht- und normsetzende Funktion. Der GKV-Spitzenverband bekennt sich zum Prinzip der Selbstverwaltung, zur Demokratie und Mitbestimmung.
Die Selbstverwaltung bezieht sich natürlich auf die GKVs und nicht auf den einzelen Versicherten. Mit dieser Form der Verwaltung ist die Vorstellung verbunden, unbürokratisch, problemorientiert und praxisnah zu entscheiden. Jede Krankenversicherung entsendet einen Versicherten- und Arbeitgeber-Vertetreter in die Mitgliederversammlung. Das Gewicht der Stimmen dieser Vertreter ergibt sich aus dem Marktanteil der jeweiligen GKV. Größere GKVs haben damit also mehr zu bestimmen, als kleinere GKVs.
Im GKV Spitzenverband sind AOK, Ersatzkassen, BKK, IKK, Knappschaft und landwirtschaftliche Krankenkassen vertreten. Die Mitgliederversammlung aller Einzelkassen-Vertreter wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter der Mitgliederversammlung. Die Mitliederversammlung wählt den Verwaltungsrat, der wiederum den Vorstand bestimmt. Aus den Reihen der Mitgliederversammlung werden die Fachausschüsse bestimmt.
Geschrieben von Thorsten Simon am 23.03.2010 - 13:30 Uhr
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