Einbettzimmer

 

Bei einem stationären Aufenthalt in einer Klinik zählt die Unterbringung in einem Einbettzimmer als Luxusleistung und wird nicht von einer gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
Der stationäre Aufenthalt gilt als eine der teuersten Positionen in der Krankenversicherung. Wer sich privat versichert kann sich im Grunde seine Wunschleistungen zusammenstellen. Hierzu zählt auch die Unterbringung in einem Einbettzimmer. Gesetzlich Krankenversicherte haben lediglich Anspruch auf Leistungen, die notwendig und wirtschaftlich sind. Ein Einbettzimmer gehört nicht dazu.

Zimmerkategorien in Krankenhäuser

Die Krankenhäuser und Kliniken verfügen zumeist über verschiedene Zimmerkategorien wie Mehrbettzimmer, Zweibettzimmer und Einbettzimmer.
Mehrbettzimmer bedeutet, dass ein Krankenzimmer mit 3, 4 oder 5 Patienten belegt sein kann. Für die meisten Krankenhausaufenthalte und die Genesung ist ein Mehrbettzimmer prinzipiell ausreichend. Daher übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in wenigen Ausnahmefällen die Kosten eines Zweibettzimmers.
In einem Zweibettzimmer sind höchstens zwei Patienten untergebracht, in einem Einbettzimmer nur eine einzelne Person.

Kassenpatienten können ohne Zuzahlung durchaus in den Genuss einer Zweibettzimmerbelegung kommen, wenn es die Auslastung des Krankenhauses zulässt. Allerdings ist der Verbleib für die gesamte Dauer des Aufenthalts nicht garantiert. Benötigt die Klinik das Zimmer für Patienten, die Anspruch darauf haben, wird der Kassenpatient in ein Mehrbettzimmer verlegt.
Die Zimmerausstattungen und Personenbelegungsmöglichkeiten variieren von Krankenhaus zu Krankenhaus zuweilen stark.

Muss ein Einbettzimmer sein?

Reicht nicht auch ein Zweibettzimmer oder gar ein Mehrbettzimmer? Sicher muss jeder diese Entscheidung für sich treffen. Aber viele entscheiden sich erst gegen diese Zusatzleistungen und bereuen es hinterher.
Die Unterbringung in einem Einbettzimmer bringt zahlreiche Vorteile mit sich.
Wer schwer erkrankt ist oder einen Unfall hatte möchte oftmals einfach nur Ruhe haben. Aufgezwungene Gespräche mit wildfremden Zimmergenossen oder die Belästigung durch Schnarchen usw. sind teilweise nur schwer zu ertragen.
Des Weiteren ermöglicht eine Einbettzimmerbelegung ungestörte Telefonate, Fernsehen bis in die Nacht, Besuch kann auch länger als die üblichen Zeiten bleiben etc.

Kann man die Kosten nicht auch selber tragen?

Die zusätzlichen Kosten, die eine Einbettbelegung mit sich bringen können Bestandteil der privaten Krankenversicherung sein, durch eine Zusatzversicherung abgedeckt sein oder können vom Patienten selber getragen werden.
Es ist allerdings zu bedenken, dass die zusätzlichen Kosten evtl. schnell den finanziellen Rahmen sprengen können, insbesondere bei einem längeren Klinikaufenthalt.
Die Zuschläge für die Unterbringung in einem Einbettzimmer liegen zwischen € 60,- und € 120,- pro Tag.
Um auch ohne einer entsprechenden Versicherung in den Genuss einer Einzelbelegung zu kommen, kann der Patient mit dem Krankenhaus einen Wahlleistungsvertrag abschließen. Oftmals bringen diese Wahlleistungsverträge noch weitere Vorzüge wie beispielsweise ein kostenfreies Telefon mit sich. Die gewährten und angebotenen Leistungen sind allerdings abhängig von der Klinik und können so von Haus zu Haus unterschiedlich ausfallen.

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