Seit November 2016 verschicken die privaten Krankenversicherungen Schreiben an ihre Versicherten. Freude kommt beim Lesen des Inhalts nicht auf, denn die PKV erhöht ihre Beiträge für 2017 durchschnittlich zwischen elf und zwölf Prozent sehr kräftig. Einige Tarife erfahren eine Beitragsanpassung bis zu 30 Prozent.

Warum die Beiträge steigen

Gründe für die Anpassung der Beiträge sind die steigenden Ausgaben für Leistungen sowie das extrem niedrige Zinsniveau an den Kapitalmärkten. Jede Beitragsanpassung ist an bestimmte Kriterien gebunden. Dazu gehören die Kosten der Leistungen, wenn sie von der Kalkulation um mindestens zehn Prozent abweichen sowie eine Veränderung der Sterbewahrscheinlichkeit von mindestens fünf Prozent.

Was können Versicherte tun?

Für die Mehrzahl der privat Krankenversicherte ist der Weg in die gesetzliche Krankenkasse verbaut. Dennoch haben Versicherte privater Krankenversicherungen Möglichkeiten, den hohen Kosten zu entgehen. Eine Möglichkeit ist der Wechsel innerhalb der Gesellschaft in einen günstigeren Tarif. In solchen Fällen können sie angesammelten Rücklagen in den Tarif mitnehmen.

Die andere Möglichkeit ist der Wechsel der Gesellschaft. Dieser lohnt sich für langjährige privat Krankenversicherte nicht, weil sie nur die Rücklagen in die neue Gesellschaft mitnehmen können, die im Basistarif angefallen wären. Auch sind Versicherte, die lange Jahre privat krankenversichert sind, nicht mehr die Jüngsten und mit der Gesundheit steht es oft auch nicht mehr zum Besten. Bei einem Anbieterwechsel werden die Vorerkrankungen sowie das Lebensalter des Versicherten in die Beitragsfindung einbezogen. Ein allzu großer Unterschied der Beiträge zwischen der aktuellen und der gewünschten PKV ist dann oft nicht mehr vorhanden. Ein Anbieterwechsel lohnt sich allerdings für jüngere Menschen, die sich bester Gesundheit erfreuen.

Die GKV ist nicht so günstig

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, in der alle Arbeitnehmer mit ihren Familien krankenversichert sind. Der Wechsel in die PKV kann erst dann erfolgen, wenn das Mitglied mehr als die jährlich neu bezifferte Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Der Gesetzgeber hat die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14,6 Prozent festgelegt. Die Krankenkassen dürfen jedoch Zusatzbeiträge verlangen, wenn die Kosten höher sind als das Budget. Derzeit liegt der Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag bei über 15 Prozent, teilweise über 16 Prozent.

Versicherungen vergleichen

Um die günstigste gesetzliche oder private Krankenversicherung zu finden, deren Leitungen den Bedürfnissen des Wechselwilligen entsprechen, ist ein Vergleich unumgänglich. Auch wer die Nachrichten verfolgt, sich im Internet schlau macht und sich stets informiert blickt bald in diesem Tarifdschungel nicht mehr durch. Bereits bei den gesetzlichen Krankenkassen ist der Beitrag um satte 1,8 Prozent unterschiedlich, gerechnet zwischen der günstigsten und teuersten Krankenkasse.